Lebensmittelunternehmen

Laut Definition der VO (EG) 178/2002 Art. 2:


... alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen; 

Somit sollte klar sein, Lebensmittelunternehmen sind nicht nur die üblichen "Verdächtigen" wie Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien, Restaurants, Hotels usw. sondern auch Betriebe wie Schulmensen o.ä. auch wenn diese ehrenamtlich betrieben werden!

Zu den Pflichten des Lebensmittelunternehmens gehören, insbesondere im Bereich Hygiene,
die Vermeidung gesundheitlicher Risiken, die Anwendung von HAACP gestützten Verfahren sowie das Führen einer lückenlosen Dokumentation (Temperatur der Kühleinrichtungen, Kerntemperaturen, Wareneingangskotrollen), die Anwendung der GHP (Gute Hygiene Praxis), die regelmäßige Überprüfung von Endprodukten etc.

Dazu existieren Leitlinien, EU-Verordnungen, Gesetze, DIN´s, Leitsätze, ...

Schwer hier den Überblick zu behalten? Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich